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Gewere Logo #42000 Gewere (Gewehre, Gewäre, Gewähre, Were, Warandia, von althochdeutsch Werjan, "bekleiden"), in der älteren deutschen Rechtssprache der Schutz, welchen der Richter jemandem in Beziehung auf Sachen gewährte, oder das von dem Richter geschützte Besitzverhältnis einer Person zu einer Sache. In Bezug auf den Richter, welcher den Schutz gewährte.....
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gewere

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Gewere Logo #42015ist im mittelalterlichen deutschen Recht ein (sachenrechtlicher Vorgang [Einkleidung eines Menschen mit einer Sache oder einem Amt, lat. investitura] und das aus diesem Vorgang erwachsende) Verhältnis eines Menschen zu einer Sache oder einem Amt, kraft dessen der Träger vor allem rechtswidrige Zugriffe auf den Gegenstand abwehren und den Gegensta...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Gewere Logo #42834Gewere war im germanischen Recht die Bezeichnung für das Herrschaftsrecht über Sachen, Ämter und Menschen (unfreies Gesinde). Das freie Gesinde stand unter der Munt.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/gewere.php

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Gewere Logo #42173Gewere (mhd. gewer, giwerida, wer = rechtskräftig gesicherter Besitz, tatsächliches Besitztum). Das ältere deutsche Recht kannte, wie die germanischen Rechte, keine Unterscheidung von Besitz (possessio) und Eigentum (dominium). Stattdessen bestand im Gewere die Verfügungsgewalt über Sachen und Recht...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Gewere Logo #42295Gewere (Gewehre, Gewäre, Gewähre, Were, Warandia, v. althochd. Werjan, "bekleiden"), in der ältern deutschen Rechtssprache der Schutz, welchen der Richter jemand in Beziehung auf Sachen gewährte, oder das von dem Richter geschützte Besitzverhältnis einer Person zu einer Sache. In Bezug auf den Richter, welcher den Schutz gewährte, ...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Gewere Logo #42871zentraler Begriff des mittelalterlichen Sachenrechts: Die Gewere bezeichnet den tatsächlichen Besitz (Sachherrschaft) an Liegenschaften und Fahrnis, dem ein rechtmäßiger Eigentumstitel zugrunde liegt. An rechtswidrig usurpiertem Gut konnte der Inhaber keine rechte gewere erwerben und es damit auch nicht gerichtlich verteidigen.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/gewere
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