
Glossatoren, Vertreter der Rechtsschule von Bologna, um 1100 von Irnerius gegründet. Die Glossatoren machten das »Corpus Iuris Civilis« durch Randbemerkungen (Glossen), philologische und sachliche Erläuterungen, verständlich, schieden Unbrauchbares aus und schufen so die Grundlage des ge...
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Mit Glossatoren wurden die Juristen der Rechtsschule von Bologna bezeichnet, die seit 1100 das corpus iuris durch Randbemerkungen (= Glossen) kommentierten und so verständlicher machten. Sie schufen damit die Grundlage für das gemeine Recht. Zu den Glossatoren gehörten Irnerius die sog. quattuor doctores Bulgarus, Martinus, Hugo und Jacobus; Azo...
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italienische Rechtsgelehrte des 12. und der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts, vornehmlich in Bologna, die das römische Recht mit Erläuterungen ( Glossen ) versahen. Die bedeutendsten Glossatoren waren Irnerius, Azo und Accursius (Zusammenfassung der bisherigen Glossen zur Glossa ordinaria 1250). Ihr Werk wurde am Ende des 13. und im 14....
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