
Die Ausübung jedes stehenden Gewerbes, für das keine besonderen gesetzlichen Erlaubnisrücknahme- oder Untersagungsregelungen bestehen (Gewerbezulassung), kann entschädigungslos untersagt werden, wenn wegen fehlender persönlicher Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Be...
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Verwaltungsakt, durch den die Behörde die Ausübung eines erlaubnisfreien Gewerbes untersagt. Die Möglichkeit einer Gewerbeuntersagung ist in den Paragrafen 35, 57 und 59 der Gewerbeordnung (GewO) für die einzelnen Gewerbearten geregelt. Aufgrund der Gewerbefreiheit bedarf die Aus...
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Die Ausübung jedes stehenden Gewerbes, für das keine besonderen gesetzlichen Erlaubnisrücknahme- oder Untersagungsregelungen bestehen (Gewerbezulassung), kann entschädigungslos untersagt werden, wenn wegen fehlender persönlicher Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Betriebs beauftragten Person die Untersagung z...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Gewerbeuntersagung.html
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