
Gewerbegesetzgebung . Unter G. versteht man in den Ländern deutscher Zunge die Gesetzgebung für die Gewerbe, auf welche sich die Gewerbeordnungen, in denen die bezüglichen Bestimmungen kodifiziert sind, erstrecken. Diese Gewerbeordnungen, wie z. B. die preußische von 1845, die deutsche von 1869, die österreichische von 1859 und die vieler deut...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Das Gewerbe, d.h. die auf Erwerb gerichteten Beschäftigungen, mit Ausnahme der Gewinnung der Naturstoffe und der sog. höheren Berufe, ist nicht allgemein in den. Schutzgebieten geordnet. Zwar sind das gewerbliche und künstlerische geistige Eigentum reichsrechtlich wie in der Heimat geschützt (§ 3 ...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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