
Fast alle selbstständig Tätigkeiten, die nicht den freien oder den land- und forstwirtschaftlichen Berufen zugeordnet werden, gehören zu den gewerblich Tätigkeiten. Die Eröffnung eines Gewerbebetriebes ist dem Gewerbeamt der Gemeinde mitzuteilen, in welcher der Betrieb eröffnet wird. Die Rechtsgrundlage dieser Mitteilungspflicht ergibt sich a...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Fast alle selbstständig Tätigkeiten, die nicht den freien oder den land- und forstwirtschaftlichen Berufen zugeordnet werden, gehören zu den gewerblich Tätigkeiten. Die Eröffnung eines Gewerbebetriebes ist dem Gewerbeamt der Gemeinde mitzuteilen, in welcher der Betrieb eröffnet wird. Die Rechtsgrundlage dieser Mitteilungspflicht ergibt sich a...
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