
Vom BVerfG entwickeltes Grundrecht zum Schutz informationstechnischer Systeme vor heimlicher Infiltration. Eingriffe sind nur zulässig, wenn †“ konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut besteht, †“ ein Richter dies anordnet und †“ das Gesetz Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensge...
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