[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gesundheitspaß, des -sses, plur. die -pässe, ein Paß, worin versichert wird, daß eine Person oder Sache aus einem gesunden, d. i. von keiner verdächtigen Krankheit angesteckten Orte komme.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1831

Gesundheitspass, Notfallausweis.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gesundheitspass zur Einreise in bestimmte Länder erforderliches Dokument, das z.B. Auskünfte über den Gesundheitszustand, Impfungen oder die Blutgruppe enthält.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Gesundheitspaß , obrigkeitliche Bescheinigung, daß eine Person oder Ware aus einer Gegend komme, welche von keiner ansteckenden Krankheit heimgesucht sei. Vgl. Quarantäne.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ein von den Landessportbünden vorgeschriebener Nachweis über die Ergebnisse der sportärztlichen Untersuchungen, die wenigstens einmal im Jahr durchgeführt werden müssen.
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https://www.wissen.de//lexikon/gesundheitspass
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