
Unter der Gesetzlichen Erwerbungsart (auch: Modus) versteht man die vom österreichischen Gesetz abschließend geregelten Möglichkeiten der Übergabeformen zur wirksamen Eigentumsübertragung. In Österreich stellt § 380 ABGB fest, dass ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kein Eigentum erlangt werden kann. Zusätzlich verdeutlicht der G...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erwerbungsart
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