Geschützte Heilpflanzen Bedeutung

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Geschützte Heilpflanzen

Geschützte Heilpflanzen Logo #42067Folgende Heilpflanzen sind in Deutschland geschützt und dürfen daher nicht gesammelt werden: Alpenveilchen (Cyclamen purpurescens), Arnika (Arnica montana), Aronstab (Arum maculatum), Bärentraube (Arctostaphylos uva-ursi), Bärlapp (Lycopodium clavatum und annotinum), Bilsenkraut ...
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