
Die BaFin versagt eine beantragte Geschäftsbetriebserlaubnis : 1. Wenn die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel, insb. ausreichendes Anfangskapital i.S. d. §10 Abs. 2a S. 1 Nr. 1-7 im Inland nicht zur Verfügung stehen. Als Anfangskapital muss zur Verfügung stehen a) bei Anlage-, Abschlussvermittler n und Finanzportfolioverwaltern, d...
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