
Nach der 1. Bankrechtskoordinierungsrichtlinie können die zuständigen Bankenaufsichtsbehörde n einer unter die Richtlinie fallenden Bank die Zulassung nur dann entziehen, wenn die Bank 1. von der Zulassung binnen 12 Monaten keinen Gebrauch macht, ausdr. auf sie verzichtet oder seit mehr als 6 Monaten ihre Tätigkeit eingestellt hat, es sei den.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geschaeftsbetriebserlaubnisentzug/
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