
Der Geschäftswille ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal einer Willenserklärung. Er ist auf die Herbeiführung eines ganz bestimmten rechtserheblichen Erfolges gerichtet. Fehlt er bei der Abgabe einer Willenserklärung, so ist die Willenserklärung zwar fehlerbehaftet, aber im Rechtsverkehr dennoch wirksam. Demjenigen, der eine Willenserklärun...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftswille
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