
Wird ein Unternehmer vorübergehend auswärtig tätig, liegt eine Geschäftsreise vor. Aufwendungen, die im Rahmen einer Geschäftsreise entstehen, sind Betriebsausgaben. Fahrtkosten: Per Beleg nachgewiesen Fahrtkosten können in ihrer tatsächlichen Höhe berüc...
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Eine Geschäftsreise liegt bei der vorübergehenden Auswärtstätigkeit eines Unternehmers mit geschäftlichem Anlass vor. Entscheidend für die Einordnung als Geschäftsreise ist, dass das Geschäftliche im Vordergrund der Reise steht. Aufwendungen, die im Rahmen einer Geschäftsreise entstehen, können als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetz...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Eine Geschäftsreise liegt bei der vorübergehenden Auswärtstätigkeit eines Unternehmers mit geschäftlichem Anlass vor. Entscheidend für die Einordnung als Geschäftsreise ist, dass das Geschäftliche im Vordergrund der Reise steht. Aufwendungen, die im Rahmen einer Geschäftsreise entstehen, können als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetz...
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