
Verpfändung mehrerer Grundstücke für die gleiche Forderung, wobei jedes Grundstück mit der vollen Pfandsumme belastet wird. Gesamtpfandrecht ist nur mögiich, wenn die Grundstücke dem gleichen Eigentümer gehören oder im Eigentum solidarisch verpflichteter Schuldner stehen.
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