
Gesamtgut, eheliches Güterrecht.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

gemeinschaftliches, und zwar Gesamthandvermögen der Ehegatten bzw. des überlebenden Ehegatten und der Abkömmlinge bei Gütergemeinschaften des ehelichen Güterrechts in Deutschland. Vom Gesamtgut ausgeschlossen sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/gesamtgut
Keine exakte Übereinkunft gefunden.