Gesamtgläubigerschaft Bedeutung

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Gesamtgläubigerschaft

Gesamtgläubigerschaft Logo #42134Gesamtgläubigerschaft, eine Mehrheit von Gläubigern, denen eine Forderung in der Weise zusteht, dass jeder Gläubiger die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber nur einmal leisten muss (§ 428 BGB, Gesamtschuld). Der Schuldner kann nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger leisten.
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