
Der Begriff Gesamtelternbeirat bezeichnet im baden-württembergischen Schulgesetz und der ElternbeiratsVO das Organ, welches sich aus den beiden Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen im Verwaltungsbereich und in Zuständigkeit des Schulträgers zusammensetzt. Die Elternbeiratsvorsitzenden von Schulen in privater Trägerschaft können, wenn sie f...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtelternbeirat
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