
Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich hierfür in Deutschland aus den §§ 47 - 53 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das Bestehen mehrerer Betriebsräte kommt in Betracht, wenn == Zuständigkeit == Der Gesamtbetriebsrat ist originär zuständig, wenn ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtbetriebsrat

Arbeitnehmervertretung, die in Unternehmen mit mehreren Betriebsräten zwingend zu errichten ist. Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Gesamtbetriebsrates sind in den Paragrafen 47 bis 53 des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Er wird aus Mitgliedern der einzelnen Betriebsräte ohne Beg...
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Vertretungsorgan der Belegschaft eines aus mehreren Betrieben bestehenden Unternehmens, muss neben den Betriebsräten ( Betriebsrat ) der einzelnen Betriebe gebildet werden.
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https://www.wissen.de//lexikon/gesamtbetriebsrat
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