
Arbeitnehmer, die nebeneinander Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen beziehen, müssen für diese Zusatztätigkeiten den vollen Steuerabzug der Steuerklasse 6 in Kauf nehmen. Erst im Rahmen der Steuererklärung können die zu viel gezahlten Beträge zurückgeholt werden. Diese Regelung betri...
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