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Gerichtszwängig Bedeutung
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Gerichtszwängig
[Achtung: Schreibweise von 1811]
Gerichtszwängig, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen üblich ist, dem Gerichtszwange unterworfen. Weil diese Gemeinde dahin gerichtszwängig ist.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1469
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