Gerichtspersonen Bedeutung

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Gerichtspersonen

Gerichtspersonen Logo #42295Gerichtspersonen , Bezeichnung für die berufsmäßig und ständig einem Gericht zugehörigen Personen. Die deutschen Justizgesetze rechnen zu den G. nicht bloß den Richter (s. d.), sondern auch den Gerichtsschreiber (s. d.), während Schöffen und Geschworne zu den G. im Sinn der Prozeßgesetze nicht gehören.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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