
ist die an einem oder mehreren Gerichten geübte besondere Art der Rechtsanwendung.Schumacher, D., Das Rheinische Recht, 1970
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Gerichtsgebrauch (Usus fori), die Gleichförmigkeit der Grundsätze, welche ein Gericht in Ansehung des gerichtlichen Verfahrens (formeller G.) oder bei Entscheidung vorkommender Fälle (materieller G.) beobachtet. Unter letzterm versteht man die fortdauernde Geltendmachung gewisser Rechtssätze durch gleichförmige Aussprüche seitens eines und de...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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