
Der Begriff Selbsteintritt wird sowohl im Speditionsgewerbe als auch im Verwaltungsrecht verwandt: == Selbsteintritt im Speditionsgewerbe == Im Speditionsgewerbe wird der Begriff Selbsteintritt verwandt, wenn der Spediteur zusätzlich zum Frachtführer wird. Er erlangt dabei zusätzlich zu den Rechten und Pflichten eines Spediteurs die Rechte und ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Selbsteintritt

Ein Kommissionär, Makler, Spediteur oder Treuhänder, der für einen Auftraggeber ein Geschäft ausführen soll, kann selbst als Vertragspartei eintreten (§§ 400ff. HGB). So ist z. B. der Selbsteintritt bei Börsenmaklern üblich, wobei die Regelungen für Insider hier zu beachten sind. Der Selbsteintritt ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Selbsteintritt.htm

Ein Kommissionär, Makler, Spediteur oder Treuhänder, der für einen Auftraggeber ein Geschäft ausführen soll, kann selbst als Vertragspartei eintreten (§§ 400ff. HGB). So ist z.B. der Selbsteintritt bei Börsenmaklern üblich, wobei die Regelungen für Insider zu beachten sind. English: Trading for o...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Ein Kommissionär, Makler, Spediteur oder Treuhänder, der für einen Auftraggeber ein Geschäft ausführen soll, kann selbst als Vertragspartei eintreten (§§ 400ff. HGB). So ist z. B. der Selbsteintritt bei Börsenmaklern üblich, wobei die Regelungen für Insider hier zu beachten sind. Der Selbsteintritt...
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Selbsteintritt, Handelsrecht: im Kommissionshandel die Lieferung der zu kaufenden oder die ûbernahme der zu verkaufenden Waren oder Wertpapiere durch den Kommissionär selbst (§§ 400 folgende HGB); auch beim Handelsmakler möglich.
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Selbsteintritt, Verwaltungsrecht: Eintrittsrecht, das Recht einer vorgesetzten Behörde, Angelegenheiten, für die die nachgeordnete Behörde gesetzlich zuständig ist, an sich zu ziehen und zu entscheiden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von Selbsteintritt spricht man, wenn eine Behörde eine Angelegenheit die von einer ihr nachgeordneten Behörde bearbeitet wird an sich zieht, d.h. die Bearbeitung übernimmt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/selbsteintritt.php
(Börse & Finanzen) Selbsteintritt ist die Befugnis einer Person, durch bestimmtes Verhalten in ein, zwischen anderen Beteiligten abgeschlossenes Geschäft als Vertragspartner einzutreten oder das Geschäft im Innenverhältnis auf eigene Rechnung zu nehmen (Kommissionär). © Deutsches Derivate I...
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Ein Kommissionär , Makler , Spediteur oder Treuhänder , der für einen Auftraggeber ein Geschäft ausführen soll, kann selbst als Vertragspartei eintreten (§§ 400ff. HGB). So ist z. B. der Selbsteintritt bei Börsenmakler n üblich, wobei die Regelungen für Insider hier zu beachten sind. Der Selbsteintritt ist von der Selbstkontrahierung zu.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/selbsteintritt/selbsteintritt.htm

bei bestimmten Handelsgewerben, die der Vermittlung von Geschäften dienen, die Durchführung des Geschäfts durch den Vermittler selbst; so häufig beim Spediteur, wenn er den Transport mit eigenen Fahrzeugen durchführt.
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https://www.wissen.de//lexikon/selbsteintritt
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