[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gerichtsgebühren, sing. inus. diejenigen Gebühren, welche gerichtlichen Personen für gerichtliche Handlungen von den Parteyen bezahlet werden; die Sporteln, ehedem auch der Klagschatz. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1430