
Der Gerichtsbescheid ersetzt im Verwaltungsprozess sowie im finanzgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren das Urteil ({§|84|VwGO|buzer} VwGO, {§|90a|FGO|buzer} FGO, {§|105|SGG|buzer} SGG). Er ergeht anders als das Urteil ohne mündliche Verhandlung. Er wird nur durch die Berufsrichter ohne Beteiligung ehrenamtlicher Richter erlassen. Di...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsbescheid

Form der Entscheidung der Verwaltungs- Finanz- oder Sozialgerichte in einfach gelagerten Fällen anstelle des Urteils. Sie ist in § 84 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), für die anderen Gerichtszweige in § 90a der Finanzgerichtsordnung (FGO) beziehungsweise § 10...
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Gerichtsbescheid, eine ohne mündliche Verhandlung ergangene Entscheidung des Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichts, die über eine Klage befindet. Voraussetzung: geklärter Sachverhalt, Fehlen besonderer Schwierigkeiten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Gerichtsbescheid wird gemäß § 84 VwGO eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einfachen gelagerten Fällen ohne mündliche Verhandlung bezeichnet. Die Beteiligten können dagegen innerhalb eines Monats u.a. Berufung einlegen oder mündliche Verhandlung beantragen. Der Gerichtsbescheid spielt in der Verwaltungsgerichtspraxis keine große...
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https://www.lexexakt.de/glossar/gerichtsbescheid.php

einstimmige Entscheidung eines Gerichts auf Grundlage eines klaren Sachverhalts ohne vorausgegangene mündliche Verhandlung.
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