
. Gerichte sind die Organe der Staatsgewalt, durch welche die Gerichtsbarkeit (s.d.) ausgeübt wird. Dem Wesen des Rechtsstaats entspricht es, den Gerichten eine feste gesetzliche Organisation (Gerichtsverlassung) zu geben. In der Heimat dient diesem Zwecke das Gerichtsverfassungsgesetz (BGBl. 1898 S...
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