
Gericht, bei dem die Hauptsache, also der eigentliche Rechtsstreit, zu verhandeln ist. Das Hauptsacheverfahren ist das eigentliche Klageverfahren, dass von dem Nebenverfahren (Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz) zu unterscheiden ist. Der Begriff wird im Bereich des vorläufigen Rechts...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.