
Mit dem Geraer Hausvertrag wurde die Erbfolge in der Mark Brandenburg und in den fränkischen Gebieten der Hohenzollern am Ende des 16. Jahrhunderts verbindlich geregelt. Der Geraer Hausvertrag war ein hohenzollernsches Hausgesetz und kam zustande, weil Kurfürst Johann Georg von Brandenburg in seinem Testament die in der Dispositio Achillea getro...
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Geraer Hausvertrag, Hausgesetz der Dynastie der Hohenzollern von 1598/99, abgeschlossen von Kurfürst Joachim Friedrich von Brandenburg am 29. 4. 1599 und Markgraf Georg Friedrich von Ansbach-Bayreuth; 1603 erneuert. Die Vereinbarung bestimmte die Unteilbarkeit des Besitzes (mit Ausnahme der frän...
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