
Die Generalstaatsanwaltschaft ist eine Struktur der Staatsanwaltschaft. == Deutschland == Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) ist in Deutschland die bei einem Oberlandesgericht gebildete Staatsanwaltschaft. Es handelt sich um eine Behörde des jeweiligen Landes. Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bei eigenen Ermittlungen erstreckt s...
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Mit Generalstaatsanwaltschaft wird die Staatsanwaltschaft an den Oberlandesgerichten bezeichnet. Diese ist für die Staatsanwaltschaften an den Landgerichten die vorgesetzte Behörde. Entsprechend ist der Generalstaatsanwalt der vorgesetzte Beamte der Staatsanwaltschaft für Rechtsmittel (z.B. in § 172 StPO).
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