
. Da für Weiße und Eingeborene (hier einschließlich der ihnen gleichgestellten Angehörigen fremder farbiger Stämme verstanden) eine verschiedene Rechtsordnung gilt (§ 4 SchGG.), fragt es sich, welches Recht Anwendung findet, wenn Angehörige beider Rassen zugleich an einem gerichtlichen Verfahren bet...
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