
Als Gemeinschaftsaufgaben werden bestimmte Aufgaben bezeichnet, die durch den Bund und die Länder gemeinsam wahrgenommen werden. Das Grundgesetz sieht grundsätzlich eine Trennung von Bundes- und Landesverwaltung vor. Nach 1949 hat sich aber auf vielen Gebieten ein Zusammenwirken von Bund und Län...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

1969 verfassungsrechtlich verankerte Bereiche öffentl. Aufgaben, bei denen Bund u. Länder nach Art. 91 a GG u. den entspr. Ausführungsgesetzen in gemeinsamen Planungsausschüssen bei einer mittelfristigen Rahmenplanung zusammenwirken u. sich mit festen Schlüsseln an der Finanzierung beteiligen: 1. Ausbau u. Neubau von Hochschulen (Bund 50...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/gemeinschaftsaufgaben
Keine exakte Übereinkunft gefunden.