
Gemeinderecht in Nordrhein-Westfalen : Das Gemeinderecht in Nordrhein-Westfalen ergibt sich verfassungsrechtlich insbesondere aus Artikel 78, 79 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen (LVerf) und einfachgesetzlich vor allem aus der Gemeindeordnung. So wird das kommunale Selbstverwaltungsrecht ...
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