Gemeindebeamte, Kommunalbeamte, die Beamten der Gemeinden oder Gemeindeverbände. Sie gelten als mittelbare Staatsbeamte. Ihre Rechtsverhältnisse sind durch landesrechtliche Regelungen im Wesentlichen denen der Staatsbeamten angeglichen. (Beamte) Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Beamte, die zur Gemeinde in einem Dienstverhältnis stehen. Ihre Rechtsverhältnisse sind in den Landesbeamtengesetzen geregelt. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/gemeindebeamte