[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Geleitsgeld, des -es, plur. inus. außer von mehreren Summen von dieser Art, die -er, dasjenige Geld, welches Reisende dem Geleitsherren für die Sicherheit der Straßen entrichten; Nieders. Leigeld. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1099