[Achtung: Schreibweise von 1811] Geleitlich, adj. et adv. was in dem Geleite gegründet ist, dahin gehöret. Die geleitliche Obrigkeit, welche die Geleitsgerechtigkeit besitzet. Sich geleitlich aufführen, den Geleitsverordnungen gemäß, niemanden auf der Straße bele...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1089
Keine exakte Übereinkunft gefunden.