
Unter den Begriff `Geldeinlagen bei inländischen Krediinstituten und sonstigen Forderungen gegen inländische Kreditinstitute, denen ein Bankgeschäft zugrundeliegt†Â` fallen:: ††`Sparbucheinlagen (Prämiensparbuch, Sparbrief, Kapittalsparbuch), Einlagen bei Bausparkassen, Termineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen (Girokonto). Fremdwähr...
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