[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Gelag, des -es, plur. die -e. 1) Eine jede Gesellschaft, deren Glieder durch gemeinschaftliche Gesetze mit einander verbunden sind. In dieser im Hochdeutschen unbekannten Bedeutung scheinet es noch im Oberdeutschen üblich zu sey...
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(Text von 1910) Gastgebot
1). Gastmahl
2). Mahl
3). Schmaus
4). Gelag
5). Mahl ist der allgemeine Ausdruck; es ist nur eine edlere Bezeichnung für
Essen und kann ebenso von einer Person, wie von mehreren gehalten werden, es kann sich ebensowohl auf eine einfache, wie auf eine re...
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