
. Unter R. versteht man diejenige Behörde, welche die amtlichen Schriftstücke und Dokumente der Behörde aufbewahrt und die darauf bezüglichen Verzeichnisse führt. Die R. des RKA. führt wie die der übrigen obersten Reichsbehörden und der Ministerien den Zusatz 'Geheime' R. v. König.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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