
Als Gegenstandseigenverbrauch wird im Bereich des Umsatzsteuerrechts die Entnahme von Gegenständen oder Leistungen bezeichnet. Seit 1999 wird der Gegenstandseigenverbrauch in den Bereich der unentgeltlichen Wertabgaben als sogenannte Sachentnahme eingeordnet. Der Gegenstandseigenverbrauch eines Unternehmers ist sowohl für die Einkommensbesteuerun...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Als Gegenstandseigenverbrauch wird im Bereich des Umsatzsteuerrechts die Entnahme von Gegenständen oder Leistungen bezeichnet. Seit 1999 wird der Gegenstandseigenverbrauch in den Bereich der unentgeltlichen Wertabgaben als sogenannte Sachentnahme eingeordnet. Der Gegenstandseigenverbrauch eines Unternehmers ist sowohl für die Einkommensbesteuerun...
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