
Mit Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft wird im strafrechtlichen Revisionrecht die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu einer Revision des Angeklagten bezeichnet (§ 347 Abs. StPO). Die Gegendarstellung ist an das Gericht zu richten und enthält einen Antrag sowie eine entsprechende Begründung. Staatsanwaltschaft am LG Neustadt An das OlG N...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/gegenerklaerungstaatsanwaltschaft.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.