Gefahrzins Bedeutung

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Gefahrzins

Gefahrzins Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gefahrzins, des -es, plur. die -e, ein Zins, der, wenn er nicht zur bestimmten Zeit abgetragen wird, den Verlust des Zinsgutes nach sich ziehet S. Fahrzins 1.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_675
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