
Gefahrstatsachen sind Tatsachen oder Umstände, welche die Wahrscheinlichkeit beeinflussen, dass sich ein Versicherungsfall ereignet. Objektive Gefahrstatsachen betreffen einen versicherten Gegenstand (z.B. Hubraum eines Autos), subjektive Gefahrstatsachen stehen mit der Person des Versicherten in Zusammenhang (z. B. Gesundheit des Autohalters bzw....
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