
Gefälligkeiten (Aufmerksamkeiten) sind Zuwendungen des Arbeitgebers, die durch betriebliche Interessen veranlasst sind. Steuerfrei bleiben Sachzuwendungen bis zu eine Wert von 40 €. Geldzuwendungen gehören demgegenüber stets zum Arbeitslohn. Typische Aufmerksamkeiten sind: Blume...
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