
Die Gebrauchsabnhame ist die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die genehmigungspflichtigen Bauwerke oder Anlagen den Vorschriften und der Baugenehmigung entsprechend errichtet wurden. Das amtliche Prüfprotokoll wird als Gebrauchsabnahmeschein bezeichnet.
Gefunden auf
https://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-g/gebrauchsabnahm

Unter der
Gebrauchsabnahme versteht man die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die errichteten und genehmigungspflichtigen Bauwerke nach den jeweiligen Vorschriften und Auflagen errichtet wurden
Gefunden auf
https://www.immobilien-begriffe.de/gebrauchsabnahme.htm

english: acceptance test; inspection and approval Abnahme eines fertiggestellten Bauwerkes durch die Baubehörde. Sie muss vom Bauherrn beantragt werden. Ergibt die Gebrauchsabnahme, dass das Bauwerk mit dem genehmigten Baugesuch übereinstimmt, wird der Schlussabnahmeschein erteilt, der zur Nutzung des Bauwerks berechtigt.
Gefunden auf
https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905
Keine exakte Übereinkunft gefunden.