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Gebrauchsabnahme

Gebrauchsabnahme Logo #42513Die Gebrauchsabnhame ist die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die genehmigungspflichtigen Bauwerke oder Anlagen den Vorschriften und der Baugenehmigung entsprechend errichtet wurden. Das amtliche Prüfprotokoll wird als Gebrauchsabnahmeschein bezeichnet.
Gefunden auf https://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-g/gebrauchsabnahm

Gebrauchsabnahme

Gebrauchsabnahme Logo #42338Unter der Gebrauchsabnahme versteht man die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die errichteten und genehmigungspflichtigen Bauwerke nach den jeweiligen Vorschriften und Auflagen errichtet wurden
Gefunden auf https://www.immobilien-begriffe.de/gebrauchsabnahme.htm

Gebrauchsabnahme

Gebrauchsabnahme Logo #40051english: acceptance test; inspection and approval Abnahme eines fertiggestellten Bauwerkes durch die Baubehörde. Sie muss vom Bauherrn beantragt werden. Ergibt die Gebrauchsabnahme, dass das Bauwerk mit dem genehmigten Baugesuch übereinstimmt, wird der Schlussabnahmeschein erteilt, der zur Nutzung des Bauwerks berechtigt.
Gefunden auf https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905
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