
Der Begriff Gebietskommissar wurde in der Zeit des Nationalsozialismus während des Zweiten Weltkriegs als offizieller amtlicher Titel für Beamte verwendet, die an der Spitze der Verwaltung eines Kreisgebietes tätig gewesen sind. Sie waren in etwa gleichrangig mit den Landräten oder den NSDAP-Kreisleitern im deutschen Reichsgebiet. Über ihnen ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gebietskommissar
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