
Gebührenüberhebung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafgesetzbuchs. Nach § 352 StGB wird ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, der Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu eigenem Vorteil erheben darf, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er diese Gebühren wid...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gebührenüberhebung
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