
Als Gefährdungsdelikt bezeichnet das deutsche Strafrecht einen Deliktstyp, bei dem es nicht auf die Verletzung eines Rechtsgutes ankommt, sondern auf die Schaffung einer Gefahr. Insofern sind auch Gefährdungsdelikte Erfolgsdelikte, da ein bloßer Gefahrenerfolg zur Verwirklichung des Deliktes ausreicht. Man unterscheidet konkrete und abstrakte G...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gefährdungsdelikt

Gefährdungsdelikt, strafrechtlich im Unterschied zum Verletzungsdelikt ein Delikt, dessen Verwirklichung nur die bloße Gefährdung des geschützten Rechtsguts voraussetzt. Beim konkreten Gefährdungsdelikt (z. B. bei der Straßenverkehrsgefährdung) muss im konkreten Einzelfall eine tatsächliche Gefährdu...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Deliktstyp der Vorsatz- oder Fahrlässigkeitstat, der, anders als das Erfolgsdelikt, keinen Rechtsgutschaden voraussetzt. Man unterscheidet abstrakte Gefährdungsdelikte, die i.d.R. als schlichte Tätigkeitsdelikte nur die Vornahme einer schon für sich gesehen riskanten Handlung voraussetzen (z.B. § 316), oder konkrete Ge...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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