Gebäudeabnahme, förmliche Bedeutung

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Gebäudeabnahme, förmliche

Gebäudeabnahme, förmliche Logo #42832Die übliche Form der Abnahme, bei der Auftragnehmer und Bauherr die Immobilie gemeinsam begehen, Mängel, unerledigte Arbeiten etc. erfassen oder günstigenfalls die sachgerechte und vollständige Ausführung vereinbarter Leistungen feststellen. Das regelhaft erstellte Begehungsprotokoll ist von beiden Parteien zu unterschreiben.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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