[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gaugraf, des -en, plur. die -en, gleichfalls nur noch in einigen Gegenden. 1) Ein Graf oder Richter über einen Gau, d. i. über einen gewissen District. Dergleichen sind die Gaugrafen in dem Ravensbergischen, welche das Gau- oder Hochgericht ausmachen. We... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_483