
Die Eigenheimzulage wird acht Jahre lang gewährt. Die Förderung beginnt mit Fertigstellung und Bezug des Wohnraumes. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Wohnung bewohnbar ist. Dies ist gegeben, wenn ein Haushalt unter zumutbaren Umständen selbständig geführt werden kann. Hier...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
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